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Lärmschutz PDF Drucken E-Mail

Historie

Bereits Anfang der sechziger Jahre wurde für die Störquelle Fluglärm eine gesetzliche Regelung eingeleitet, um die nachteiligen Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung von zivilen Flugplätzen zu vermeiden bzw. zu mildern.

1965 legte eine Expertengruppe eine später auch international anerkannte wissenschaftliche Grundlage - das sogenannte "Göttinger Fluglärmgutachten" - für den Entwurf des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vor.

Im Verlauf der parlamentarischen Behandlung ergab sich dann die Einbeziehung des Fluglärms an militärischen Flugplätzen.

Das im Allgemeinen nur „Fluglärmgesetz“ genannte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm trat am 30.03.1971 in Kraft und blieb bis zur Novellierung im Juni 2007 nahezu unverändert.

Für alle zivilen und militärischen Flugplätze, „die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind“ (§ 4 Abs(1) FluglärmG), sind Lärmschutzbereiche festzusetzen.
Propellerflugplätze mit hohem Verkehrsaufkommen, Luft- / Bodenschießplätze und Flugplätze der Gaststreitkräfte im Bundesgebiet sind hierbei einzubeziehen.

KartenausschnittMit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 01.06.2007 soll der Schutz der Menschen deutlich verbessert und ein auf Dauer tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Flugplatzanwohner andererseits erreicht werden.

Alle bis zu diesem Zeitpunkt erlassenen Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen und die bis dahin geltenden Bestimmungen behalten weiterhin Gültigkeit. Sie werden erst durch eine Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche abgelöst.